Reservation

Allgemeine Vetragsbedingungen

8. Haftung

Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemässe und vertragskonforme Reservierung und Erfüllung des Vertrages. Bei anderen Schäden als Personenschäden ist die Haftung maximal auf das Zweifache des Mietpreises begrenzt, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist ausgeschlossen für jegliche Versäumnisse des Mieters oder eines Mitbewohners, für jegliche unvorhersehbare oder unvermeidliche Versäumnisse Dritter, für alle Fälle von Höherer Gewalt oder für alle Ereignisse, die der Vermieter, Schlüsselhalter oder andere vom Vermieter einbezogene Person trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern konnte.

Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden. Es gilt die Haftungsvermutung.