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5. Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt muss am Mietende in einwandfreiem Zustand und mit dem gesamten Inventar zurückgegeben werden. Der Mieter ist für allfällige Schäden und fehlende Gegenstände ersatzpflichtig.
Das Mietobjekt muss am Mietende in einwandfreiem Zustand und mit dem gesamten Inventar zurückgegeben werden. Der Mieter ist für allfällige Schäden und fehlende Gegenstände ersatzpflichtig.