Reservation

Allgemeine Vetragsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt mit dem Eintreffen des vom Mieter unterzeichneten Vertrags beim Vermieter zustande. Die Höhe der Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

Bankinformationen

Banque Cantonale du Jura 
CH-2350 Saignelégier 
Compte IBAN CH60 0078 9042 5531 9343 7
Swift : BCJUCH22
CCP de la banque : 23-261-5


2. Nebenkosten

Die Kurtaxe, die Endreinigung sowie die Kosten (wie Strom und Heizung) sind in der Miete enthalten.

Nicht im Mietpreis enthalten sind Kosten, die am Ende des Mietverhältnisses abgerechnet werden und vor der Abreise beglichen werden müssen (Nutzung von Waschmaschine, Trockner).


3. Übergabe des Mietobjekts und Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Schlüsselhalter/Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.


4. Sorgfältige Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und auf andere Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Der Schlüsselhalter/Vermieter muss unverzüglich über allfällige Schäden informiert werden.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag festgelegten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrags nachkommen.

Verstösst der Mieter oder ein Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen der sorgfältigen Nutzung oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Schlüsselhalter/Vermieter den Mietvertrag frist- und entschädigungslos kündigen.


5. Rückgabe des Mietobjekts

Das Mietobjekt muss am Mietende in einwandfreiem Zustand und mit dem gesamten Inventar zurückgegeben werden. Der Mieter ist für allfällige Schäden und fehlende Gegenstände ersatzpflichtig.


6. Stornierung

Der Mieter kann den Vertrag unter den folgenden Bedingungen jederzeit auflösen:

  • Bis 60 Tage vor Ankunft: Berechnung der Bearbeitungsgebühren in Höhe von CHF 100.-

  • Bis 30 Tage vor Ankunft: 75 % der Anzahlung

  • Nach diesem Termin ist der gesamte Mietpreis geschuldet.

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er übernimmt den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen. Der Mieter und der Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietpreis.

Massgebend für die Berechnung der Stornierungskosten ist das Eintreffen der Stornierung beim Vermieter (an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen gilt der darauffolgende Werktag).
Bei vorzeitigem Abbruch der Miete ist der gesamte Mietpreis geschuldet.


7. Höhere Gewalt usw.

Wenn Fälle Höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.) oder unvorhergesehene oder unvermeidliche Vorfälle den Mietantritt oder die Mietfortsetzung verhindern, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter unter Ausschluss von Ersatzforderungen ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Kann die Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil unter Ausschluss von Ersatzforderungen rückvergütet.


8. Haftung

Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemässe und vertragskonforme Reservierung und Erfüllung des Vertrages. Bei anderen Schäden als Personenschäden ist die Haftung maximal auf das Zweifache des Mietpreises begrenzt, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist ausgeschlossen für jegliche Versäumnisse des Mieters oder eines Mitbewohners, für jegliche unvorhersehbare oder unvermeidliche Versäumnisse Dritter, für alle Fälle von Höherer Gewalt oder für alle Ereignisse, die der Vermieter, Schlüsselhalter oder andere vom Vermieter einbezogene Person trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern konnte.

Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden. Es gilt die Haftungsvermutung.


9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjekts vereinbart.


10. Inkrafttreten: Januar 2016

Dobler Denis et Grin André
rue Bellevue 10
CH-2345 Les Breuleux
Suisse

+41 (0)32 954 21 75

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